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Zentrales Fahrtenschreiberkartenregister

Informationen
08.12.2022

Das „Zentrale Register zum Nachweis der ausgestellten, abhanden gekommenen und beschädigten Fahrer-, Werkstatt-, Unternehmens- und Kontrollkarten“ (Zentrales Fahrtenschreiberkartenregister) dient dem Nachweis der von den zuständigen Behörden oder Stellen ausgegebenen Fahrtenschreiberkarten.

 

Die Grundlage ist § 2 des Gesetzes über das Fahrpersonal von Kraftfahrzeugen und Straßenbahnen (Fahrpersonalgesetz – FPersG).

 

Die Einzelheiten der Führung und Zweckbestimmung sowie der Inhalt des Registers regelt Abschnitt 4 der Verordnung zur Durchführung des Fahrpersonalgesetzes.

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Ansprechpartner

Dr. Wolf-Henning Hammer

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