Xenon ist ein Edelgas (Xe) das in den im Automobilbau verwendeten Gasentladungslampen (Xenon-Scheinwerfer) verwendet wird.
Im Gegensatz zu den üblichen Lampen wird das Licht nicht durch einen glühenden Metallfaden oder eine Glühwendel sondern durch einen Lichtbogen erzeugt und ist bedeutend heller.
Aufgrund der Komplexität sollten Reparatur und etwaige Nachrüstung von Xenon-Scheinwerfern nicht in Eigenregie, sondern nur in einer Fachwerkstatt durchgeführt werden. Ein unsachgemäßer Einbau führt regelmäßig zu einer Blendung des Gegenverkehrs.
Laut Beschluss des OLG Jena vom 13.01.2012, Az. 1 Ss Rs 185/11 verstößt der Betrieb von Xenonscheinwerfern ohne Scheinwerferreinigungsanlage und ohne automatische Leuchtweiteregelung (Höhenregelung) gegen § 50 Abs. 10 Nr. 1 und 2 StVZO und ist nach § 69a Abs. 3 Nr. 18a StVZO i.V.m. Nr. 214 der Anlage 1 Bußgeldkatalogverordnung (BKatV) zu ahnden.
Die Verwendung nicht zugelassener Einbausätze führt zum Erlöschen der Betriebserlaubnis.