Ortstafeln oder Ortsschilder stehen am Ein- und Ausgang einer Ortschaft.
Die innerörtliche Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h gilt unmittelbar hinter dem Ortseingangsschild und endet erst nach der Tafel am Ortsausgang. Die Geschwindigkeit muss bereits bei Erreichen des Ortseingangsschildes auf 50 km/h herabgesetzt worden sein.
Bei entsprechender Beschilderung (Verkehrszeichen 274) können auch Geschwindigkeiten oberhalb von 50 km/h zulässig sein.