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Mindestabstand

Informationen
04.02.2025

Der Mindestabstand zum vorausfahrenden Fahrzeug ist in  § 4 Abs. 3 StVO geregelt. Er muss in der Regel so groß sein, dass auch dann hinter diesem gehalten werden kann, wenn es plötzlich gebremst wird (z.B. BGH, Urt. v. 03.12.2024, Az. VI ZR 18/24).

Nicht nur für Motorradfahrer gilt, dass der nachfolgende Motorradfahrer auch dann einen Abstand zum vorausfahrenden Motorrad einhalten, welcher bei einer plötzlichen Bremsung einen Anhaltevorgang hinter dem Vorausfahrenden zulässt, wenn die Motorradfahrer zugleich seitlich versetzt zueinander fahren und der Fahrstreifen beiden Motorradfahrern nebeneinander Platz bietet (vgl. OLG Stuttgart, Urt. v. 29.01.2025, Az. 27 O 112/24).

 

Unterschreitung des Mindestabstands zum vorausfahrenden Fahrzeug
TatbestandBKatFaPPunkte Fahrverbot   Monate Geldbuße Euro
 

Geschwindigkeit bis 80 km/h

     
folgenlos12.125,00
mit Gefährdung12.230,00
mit Unfall12.335,00
 

Geschwindigkeit höher als 80 km/h

Abstand in m geringer als ¼ des Tachowertes12.435,00
 

Abstand in m geringer als …/10 des halben Tachowertes

5/1012.5.1A-1175,00
4/1012.5.2A-11100,00
3/1012.5.3A-11160,00
2/1012.5.4A-11240,00
1/1012.5.5A-11320,00
 

Geschwindigkeit höher als 100 km/h

Abstand in m geringer als …/10 des halben Tachowertes
5/1012.6.1A-1175,00
4/1012.6.2A-11100,00
3/1012.6.3A-221160,00
2/1012.6.4A-222240,00
1/1012.6.5A-223320,00
 

Geschwindigkeit höher als 130 km/h

Abstand in m geringer als …/10 des halben Tachowertes
5/1012.7.1A-11100,00
4/1012.7.2A-11180,00
3/1012.7.3A-221240,00
2/1012.7.4A-222320,00
1/1012.7.5A-223400,00

 

FaP: Führerschein auf Probe
BKat: Bundeseinheitlicher Tatbestandskatalog Straßenverkehrsordnungswidrigkeiten – 15. Auflage, 01.09.2023

Siehe auch: „Abstand

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Dr. Wolf-Henning Hammer

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