Bei einer Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit werden Geldbußen, ab einer bestimmten Überschreitung auch Fahrverbote verhängt. Details finden Sie in unserem Bußgeldrechner.
Übrigens: Wer an mehrfach hintereinander aufgestellten, die Höchstgeschwindigkeit beschränkenden Verkehrszeichen vorbeifährt, ohne seine Geschwindigkeit entsprechend anzupassen, handelt – wenn nicht gar vorsätzlich – mit gegenüber dem Regelfall gesteigerter Fahrlässigkeit, was durch Erhöhung der Regelgeldbuße geahndet werden kann. allerdings müssen in einem solchen Fall außergewöhnliche, besondere Umstände vorliegen, die nicht dem durchschnittlichen Fahrlässigkeitsgrad entsprechen. Denn nach § 17 Abs. 3 OWiG, sind die Bedeutung der Ordnungswidrigkeit sowie der Vorwurf der den Täter trifft, die Grundlage für die Zumessung der Geldbuße (OLG Koblenz, Urt. v. 08.03.2021, Az. 4 OWi 6 SsRs 26/21).
Der Umstand, dass ein Betroffener den Umfang einer Geschwindigkeitsüberschreitung möglicherweise nicht exakt kennt, steht der Annahme von Vorsatz nicht entgegen. Vorsätzliches Handeln setzt eine solche Kenntnis nicht voraus. Es genügt das Wissen, schneller als erlaubt zu fahren (OLG Hamm, Beschl. v. 07.02.2022, Az. 5 RBs 12/22).