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Fahrlässigkeit

Informationen
31.08.2022

Die Fahrlässigkeit ist im Zivilrecht in § 276 BGB geregelt.

 

Sie ist eine Verschuldensform und beschreibt die innere Einstellung einer Person gegenüber ihrer Handlung.

 

Gemäß § 276 Abs. 2 BGB handelt fahrlässig, wer die im Verkehr erforderliche Sorgfalt außer Acht lässt.

 

Fahrlässigkeit existiert in Form der einfachen Fahrlässigkeit und der groben Fahrlässigkeit.
Im Strafrecht gilt der Grundsatz, dass fahrlässiges Handeln nur dann strafbar ist, wenn es ausdrücklich mit Strafe bedroht ist (§ 15 StGB). Unterschieden wird im Strafrecht zwischen bewusster und unbewusster Fahrlässigkeit.

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Dr. Wolf-Henning Hammer

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