EUCARIS steht für EUropean Car and Driving Licence Information System.
Das System wurde geschaffen den zentralen registerführenden Behörden EU-weit einander die Einsichtnahme in einen ausgewählten Teil der in den jeweiligen Fahrzeug- und Führerscheinregistern der Parteien gespeicherten Daten zu ermöglichen.
Zum Einsatz kommt EUCARIS insbesondere im Rahmen der
– Ausstellung von Fahrerlaubnissen
– Fahrzeugzulassung
– Grenzüberschreitenden Verfolgung von Verkehrsverstößen
– Strafverfolgung und Terrorismusbekämpfung
Im Rahmen von eCALL kommt EUCARIS bei der Ermittlung der Fahrzeug-Identifizierungsnummer oder des Kennzeichens die Fahrzeugdaten zum Einsatz.
Ein weiterer Einsatzbereich ist das elektronische Register der Verkehrsunternehmen [European Register of Road Transport Undertakings (ERRU)].
Grundlagen des EUCARIS Systems
Das System basiert auf dem Vertrag über ein Europäisches Fahrzeug- und Führerscheininformationssystem (EUCARIS) vom 29.Juni 2000.
Die gesetzliche Grundlage in Deutschland ist das Gesetz zu dem Vertrag vom 29. Juni 2000 über ein Europäisches Fahrzeug- und Führerscheininformationssystem (EUCARIS) vom 13. Dezember 2003.