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Rastplatz

Informationen
21.03.2025
Kategorien
Rastplatz

Rastplätze gehören zum öffentlichen Verkehrsraum. Sie sind für jedermann oder zumindest für eine allgemein bestimmte größere Personengruppe zur Benutzung zugelassen und werden auch tatsächlich so benutzt (BGH, Urt. v. 22.10.2024, Az. VI ZR 39/24).

Bildnachweis: BarneyElo / Pxabay

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Dr. Wolf-Henning Hammer

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