Achtung, Abstand, Anscheinsbeweis!
Steht fest, dass der Auffahrende gegen § 4 Abs. 3 StVO verstoßen hat, bedarf es keines Rückgriffs mehr auf den gegen den Auffahrenden sprechenden Anscheinsbeweis! Wer am öffentlichen Straßenverkehr teilnimmt, muss vorausschauend...