hello world!
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Geht den Schlipsträgern
an den Kragen.

Durchsetzung von Ansprüchen gegenüber Versicherungen.

Hat Ihre Versicherung vor Vertragsabschluss umfassende Leistungen versprochen und hohe Prämien vereinnahmt – im Schadensfall beruft sie sich dann aber auf Ausschlüsse, Fristen und Beweismängel?

Voigt lässt Sie nicht im Regen stehen. Voigt regelt. Dabei kommt Ihnen das Hintergrundwissen der ehemaligen Schadenspezialisten aus der Versicherungswirtschaft zugute. Mit diesem Spezialwissen kann Voigt Ihren Schaden mit der Versicherung auf Augenhöhe verhandeln!

Die Rechtsexperten kennen die aktuelle Rechtsprechung oft vor der Leistungsabteilung Ihrer Versicherung und können daher häufig eine schnelle Zahlung bewirken!

Durch die bundesweite Vernetzung und Präsenz kann Voigt an jedem Ort für Sie tätig werden. Eine Ersteinschätzung gibt es meist innerhalb kürzester Zeit. Damit unbewusst keine missverständlichen Formulierungen z. B. bei der Schadenmeldung entstehen, lassen Sie Voigt regeln.

Voigts Leistungen im Überblick

Versicherungsschutz

  • Prüfung des Versicherungsschutzes mit der jeweiligen Police, denn oft bieten Versicherer teils überdeckenden Schutz gleicher oder ähnlicher Gefahren in Komfort-Paketen unterschiedlicher Versicherungssparten an

Schadenmeldung

  • Unterstützung bei der Schadenmeldung

Prüfen weiterer Möglichkeiten bei Leistungsverwehrung

  • Im Falle unrechtmäßiger Ablehnung gelingt es Voigt oft bereits außergerichtlich, die Versicherung zur Zahlung zu bewegen. In geeigneten Fällen kann auch ein Vergleich mit der Versicherung gesucht werden
  • Wenn der Kraftfahrthaftpflichtversicherer nach von Ihnen verursachten Schäden bei Ihnen wegen seiner Leistungen Regress nimmt (z.B. bei angeblicher Unfallflucht oder Trunkenheitsfahrt)
  • Wenn bei Ihrem eigenen Versicherer im Rahmen eines (auch) fremdverschuldeten Unfalles Leistungen erlangt werden können, die nicht oder nicht in Gänze vom Unfallgegner erstattet werden müssen, prüft Voigt im Rahmen der Unfallschadenbearbeitung für Sie, ob und in welchem Umfang sich die Inanspruchnahme beispielsweise der Vollkaskoversicherung, einer evtl. bestehenden Auslandsschadenschutzdeckung, der Fahrerschutzversicherung oder sonstiger Zusatzversicherungen anbietet. Auf Wunsch macht Voigt auch diese Ansprüche für Sie beim Versicherer geltend und entlastet Sie von der entsprechenden Korrespondenz. Dabei zeigt Voigt bedarfsweise verschiedene Handlungsalternativen auf.

Personenversicherung

  • Unfallversicherung: Hier hilft Ihnen die jahrzehntelange Erfahrung – auch aus der Schadenabwicklung bei Versicherern selbst – Ihre Ansprüche vollumfänglich geltend zu machen
  • Aufgrund Voigts medizinischen Kenntnisse wird geprüft, welche der in Ihrem Vertrag enthaltenen Leistungen in Betracht kommen und sorgt dafür, dass die teils versteckt vereinbarten Regelungen zu Form und Fristen der jeweiligen Geltendmachung beachtet werden

Berufsunfähigkeits- oder Berufsunfähigkeitszusatzversicherung

  • Im Falle des Eintrittes von Berufsunfähigkeit handelt es sich sicher um die wichtigste private Versicherung, für das Versicherungsunternehmen geht es um sehr viel Geld
  • Voigt bespricht Ihren individuellen Fall und vertritt Sie umfassend – von der Meldung über die Feststellung bis zu Zahlung

Sachversicherung

  • Voigt berät und vertritt Sie in Angelegenheiten aus der Sachversicherung (z. B. Fahrradversicherung, Reisegepäck)

Leistungsfälle aus Hausrat- und Gebäudeversicherung

  • Brandschaden
  • Wasserschaden
  • Diebstahl

Versicherung

In der (gewerblichen) Versicherung von Autohäusern, Flotten und Fuhrparks werden erhebliche Prämien fällig, häufig aber auch hohe Leistungen erbracht. Falscher oder zu teurer Versicherungsschutz kann im Schadenfall, aber auch bereits durch die Prämienzahlung große wirtschaftliche Auswirkungen haben. Voigt bieten Ihnen u. a.

  • Prüfung, Beratung und Vertretung in versicherungsrechtlichen Angelegenheiten aus der Fuhrpark- oder Geschäftsversicherung zum Bestand des Vertrages
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