BGH hat zum Werkstattrisiko entschieden – ALLES NEU ?! Sonderwebinar, live am – 24.01.2024 – 14.00 – 15.00 Uhr
„Der Geschädigte eines Verkehrsunfalls ist berechtigt, sein beschädigtes Fahrzeug zur Reparatur in eine Werkstatt zu geben und vom Unfallverursacher den hierfür erforderlichen Geldbetrag zu verlangen (§ 249 Abs. 2 BGB)“.