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BGH hat zum Werkstattrisiko entschieden – ALLES NEU ?! Sonderwebinar, live am –  24.01.2024 – 14.00 – 15.00 Uhr

BGH, Urteile vom 16. Januar 2024, Az. VI ZR 38/22, VI ZR 239/22, VI ZR 253/22, VI ZR 266/22 und VI ZR 51/23

„Der Geschädigte eines Verkehrsunfalls ist berechtigt, sein beschädigtes Fahrzeug zur Reparatur in eine Werkstatt zu geben und vom Unfallverursacher den hierfür erforderlichen Geldbetrag zu verlangen (§ 249 Abs. 2 BGB)“.
Informationen
16.01.2024
ca. 2 Minuten
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Mit diesen Worten beginnt die Pressemitteilung des BGH zu den Entscheidungen des VI. Zivilsenat vom heutigen Tag (16.01.24), um den es in diesem Sonder-Webinar geht und zu dem wir sie hiermit herzlich einladen.

Worum geht es genau?

Schon seit längerem bemühen sich einige Versicherer das Werkstattrisiko zu ihrem Vorteil zu interpretieren. Einwände, dass bestimmte Arbeiten nicht erbracht sein oder der Versuch bei unbezahlten Rechnungen das Werkstattrisiko vollends zu ignorieren, sind nur zwei Beispiele dafür, womit sich Geschädigte und ihre Reparaturbetriebe jeden Tag auseinandersetzen müssen.

Mit den Urteilen vom 16. Januar 2024 – VI ZR 38/22, VI ZR 239/22, VI ZR 253/22, VI ZR 266/22 und VI ZR 51/23 gibt es nun endlich Klarheit!

Allerdings hat der BGH mit diesen Entscheidungen auch die Spielregeln für die Werkstätten und die Geschädigten – in Teilen – neu definiert, und zwar insbesondere dann, wenn die Ansprüche abgetreten worden sind.

Sonderwebinar “Werkstattrisiko – Alles neu ?!”

Was diese Urteile für Sie persönlich und die Branche bedeuten bringen wir für Sie auf den Punkt. Natürlich werden auch dieses Mal Ihre Fragen zum Thema wieder live beantwortet.

Erfahren Sie am 24.01.2024 in der Zeit von 14:00 – 15.00 Uhr in einem Impulsvortrag Hintergrundinformationen zu dem Thema: BGH entscheidet zum Werkstattrisiko – Alles NEU !?!  (Henning Hamann, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Verkehrsrecht und Gesellschafter-Geschäftsführer Kanzlei Voigt).

Die Teilnahme ist kostenlos. Webcam und Mikrofon werden für die Teilnahme nicht benötigt.

Hier gehts zur Anmeldung

Wir freuen uns auf Sie!

Gerne können Sie uns bereits im Vorfeld Ihre Fragen zu dem Thema stellen, auf die wir dann während des Vortrages eingehen können. Schreiben Sie uns dafür bitte einfach eine E-Mail an akademie@kanzlei-voigt.de 

Herzlichst, Ihr Team von
Voigt regelt

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