Geschädigte dürfen auf die Angemessenheit der Sachverständigenkosten vertrauen!
Nach einem Unfall, bei dem die alleinige Haftung des Unfallverursachers außer Frage stand, lies der Geschädigte sein Fahrzeug durch einen Sachverständigen begutachten. Das Grundhonorar des Sachverständigen betrug 734 EUR, der…