Wenn ein Versicherer die von ihm zu erbringende Ersatzleistung im Haftpflichtschadenfall beeinflussen will, stützt er sich gegenüber dem Geschädigten dabei auf sein überlegenes Wissen. Wenn es nicht der Verkürzung des geschuldeten Ersatzes, sondern der Findung der tatsächlich erforderlichen Aufwendungen dient, ist dagegen auch nichts einzuwenden. Schließlich wird der erforderliche Herstellungsaufwand nicht nur durch Art und […]