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Verkehrsunfall im Sturm! Was ist zu tun?

Stürme mit Starkregen und Hagel sorgen nicht nur für vollgelaufene Keller! Sie tragen immer wieder auch zu Verkehrsunfällen bei.
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02.06.2025
ca. 2 Minuten
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Auto im Graben nach Unfall, Feuerwehr vor Ort.

Typische Schadensbilder sind Schäden durch abgerissene Äste oder umgestürzte Bäume. Es kommt aber auch immer wieder vor, dass Fahrzeuge von Windböen erfasst werden, ins Schleudern geraten, umgestoßen werden, von der Straße abkommen und beispielsweise im Straßengraben liegen bleiben, wie auf dem Foto zu sehen. Glücklicherweise bleibt es dabei oft bei Sachschäden.

Versicherer schieben gerne Höhere Gewalt vor!

Zunächst ist zu klären, ob an dem Unfall ein oder mehrere Kraftfahrzeuge beteiligt waren. Kollidieren mehrere Kraftfahrzeuge miteinander, hängt die Haftung des jeweiligen Versicherers maßgeblich davon ab, ob tatsächlich der Wind den Unfall ausgelöst hat und ob dies als höhere Gewalt einzustufen ist (§ 7 Abs. 2 StVG) Das kann bei Windböen tatsächlich der Fall sein, muss es aber nicht.

Entscheidend ist, ob und in welchem Umfang der Schaden dem einen oder dem anderen Fahrzeug zugeordnet werden kann, d.h. ob und welche Rolle das Verschulden und die Betriebsgefahr gespielt haben. Denn der Grundsatz, dass wenn bei dem Betrieb eines Kraftfahrzeugs (oder Anhängers) ein Mensch getötet, der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt wird, dem Verletzten der daraus entstehende Schaden zu ersetzen ist (§ 7 Abs. 1 StVG), gilt nicht unbegrenzt

Welchen Einfluss hat die Windstärke auf die Kaskoversicherung?

Wenn eine Windböe ein Fahrzeug von der Fahrbahn weht oder es durch herumfliegende Äste oder Gegenstände beschädigt wird, ist der Kaskoversicherer nur dann zur Leistung verpflichtet, wenn der Wind mindestens Sturmstärke erreicht hat. Dies ist ab einer Stärke von 8 auf der Beaufort-Skala, d. h. bei einer Luftgeschwindigkeit von mindestens 17,2–20,8 m/s, der Fall.

Zudem muss ein unmittelbarer und direkter zeitlicher Zusammenhang zwischen dem Schaden und dem Sturm bestehen. Wenn beispielsweise ein Baum direkt auf ein Fahrzeug fällt, dürfte daran kein Zweifel bestehen.

Bus vor umgestürztem Baum auf Straße

Dasselbe gilt, wenn der Baum direkt vor dem Fahrzeug umstürzt und z.B. die Windschutzscheibe zertrümmert.

Verfängt sich ein abgebrochener Ast aber zunächst in einem Baum und fällt erst mehrere Stunden später ein darunter geparktes Fahrzeug, dürfte es an dem erforderlichen direkten Zusammenhang fehlen (AG Bremen v. 16.01.2015, Az. 7 C 323/14). Allerdings können Ansprüche gegen die Kommune bestehen (vgl. BGH, Urt. v. 04.03.2004, Az. III ZR 225/03).

Wer mit seinem Fahrzeug gegen einen vom Sturm auf die Straße geworfenen Gegen­stand fährt, der dort bereits längere Zeit liegt, dürfte ebenfalls leer ausgehen (vgl. OLG Celle v. 14.07.1978, Az. 8 U 3/78). Jedoch empfiehlt es sich in derartigen Fällen zu prüfen, ob ggf. Ansprüche gegenüber dem Grundstückseigentümer oder Sicherungspflichtigen bestehen.

Sturmschaden blockiert Straße, Polizei vor Ort.

Zusammenfassung & Fazit

Geschädigte, die nicht auf ihrem Schaden sitzen bleiben wollen, sollten zur Regulierung unbedingt einen Anwalt einschalten. Dies gilt insbesondere vor dem Hintergrund, dass das Ereignis nicht isoliert, sondern im Gesamtzusammenhang betrachtet werden muss. Dabei kann es beispielsweise darauf ankommen, ob aufgrund von Warnungen oder Vorhersagen mit dem Wetterereignis zu rechnen war. (vgl. AG Ottweiler v. 12.05.2009, Az. 2 C 187/08).

Sollten Sie im Sturm in einen Unfall verwickelt worden sein, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren!

Sie wissen ja: Voigt regelt!

Mehr zum Thema: Wichtige Informationen zu wetterbedingten Schäden

Bildnachweise: Polizeiinspektion Wilhelmshaven / Friesland; Landespolizeiinspektion Jena; Polizei Minden-Lübbecke; Beschädigter LKW: Polizeipräsidium Osthessen

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