Wichtig zu wissen: Das KBA versendet keine Bußgeldbescheide für Verkehrsverstöße, es ist für die Ahndung von Verkehrsverstößen nicht zuständig.
Jedem Bußgeldverfahren geht eine Anhörung gemäß des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) durch die zuständigen Behörden (Straßenverkehrsämter etc.) voraus, das Beteiligten in einem Verfahren Gelegenheit gibt, sich zu dem betreffenden Vorfall zu äußern.
Das KBA weist darauf hin, dass diese im Umlauf befindlichen E-Mails weder vom KBA noch einer anderen amtlichen Stelle stammen.
Die E-Mails mit der Absenderadresse mit der Länderkennung @RU und ohne Aktenzeichen sehen wie folgt aus:
Quelle: Kraftfahrtbundesamt / Pressestelle
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