…und plötzlich sind die Straßen glatt und rutschig!
Der metereologische Winterbeginn ist auf den 01. Dezember datiert und der kalendarische sogar erst auf den 22. Schneefall und fallende Temperaturen sorgen aber bereits jetzt für glatte Straßen und Unfälle.
Es empfiehlt sich, sowohl die Fahrweise als auch die Bereifung den geänderten Umständen anzupassen. Denn wo das spezielle Profil von Winterreifen dafür sorgt, dass ein Vorankommen selbst bei verschneiten Straßen möglich ist, endet die Fahrt für Fahrzeuge mit Sommerreifen mitunter schon an leichten Steigungen oder unfreiwillig im Graben. Hinzu kommt, dass – insbesondere auf Brücken und abgeschatteten Straßenabschnitten – mit plötzlich auftretender Vereisung gerechnet werden muss. Bei spiegelglatter Fahrbahn helfen aber auch Winterreifen nur wenig!
Sommerreifen – selbst mit gutem Profil – sind keine Alternative zu Ganzjahres- oder Winterreifen. Dies liegt der sowohl an den unterschiedlichen Gummimischungen als auch an der Ausgestaltung der Profile. Sommerreifen sind für Fahrten bei höheren Temperaturen ausgelegt. Bei niedrigen Temperaturen (unterhalb von 7 Grad Celsius) verhärtet sich das Gummi, so dass keine ausreichende Traktion mehr gewährleistet ist. Auch das Bremsverhalten verschlechtert sich.
Bei Winterreifen, die speziell für das Fahren bei niedrigen Temperaturen ausgelegt sind, verhält sich dies anders. Hier sorgen die höheren Silicat- und Naturkautschukanteile dafür, dass die Reifen auch bei niedrigen Temperaturen elastisch bleiben. Zudem verfügt das Profil über eine Vielzahl feiner Lamellen, so dass bei Schnee ein besserer Gripp gewährleistet ist.
Ganzjahresreifen können ein geeigneter Kompromiss sein. Allerdings verfügt das Profil über weniger Lamellen als Winterreifen und nutzt sich bei höheren Temperaturen stärker ab. Bei einem Reifenkauf sollten daher die Qualität, das persönliche Fahrverhalten und die pro Jahr zurückgelegte Strecke berücksichtigt werden. Wenn Ganzjahresreifen im Frühjahr gekauft werden kann das Profil zu Beginn der kalten Jahreszeit bereits derart abgefahren sein, dass ein Wechsel unverzichtbar ist.
Winterreifen können nicht gänzlich vor Unfällen bewahren. Sie können jedoch dazu beitragen, Unfälle zu verhindern. Bei winterlichen Straßenverhältnissen sind sie daher ein Muss. Dasselbe gilt für die Einschaltung eines Anwalts, wenn es – trotz Winterreifen – zu einem Unfall gekommen sein und sich das Geschehen als erklärungsbedürftig darstellen sollte.
Das OLG Frankfurt hat es in seinem Urteil vom 01.12.2014 (Az. 22 U 171/13) auf den Punkt gebracht:
Gerade die immer unüberschaubare Entwicklung der Schadenspositionen und Rechtsprechung zu den Mietwagenkosten, Stundenverrechnungssätzen u.Ä. lässt es geradezu als fahrlässig erscheinen, einen Schaden ohne Einschaltung eines Rechtsanwalts abzuwickeln.
Voigt regelt!
Damit es Sie aber auch sonst nicht kalt erwischt, haben wir eine Auswahl winterbezogener Links für Sie zusammengestellt!
Alle Jahre wieder: Winterreifen
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Rettungsgasse auch im Schneechaos!
Freie Fahrt für Fahrzeuge des Winterdienstes?
Bildnachweise: Titel: Polizeidirektion Trier; Waldunfall: Polizeiinspektion Verden / Osterholz