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Rettungsgasse auch im Schneechaos

Auch wenn Schneefall der Grund dafür ist, dass der Verkehr auf Autobahnen zum Erliegen kommt, ist das noch kein Grund dafür, keine Rettungsgasse zu bilden.
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09.02.2021
ca. 2 Minuten
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Nicht nur Einsatzfahrzeuge von Polizei, Feuerwehr und Rettungsdiensten, auch Räumfahrzeuge und Abschleppdienste sind auf die Rettungsgasse angewiesen. Kommen sie an der Fahrzeugkolone nicht vorbei, können sie weder die Fahrbahn räumen noch Unfallopfern helfen. Es ist daher nicht nur sinnvoll, sondern auch verpflichtend bei stockendem Verkehr eine Rettungsgasse zu bilden.

Wie wird die Rettungsgasse richtig gebildet?

Die Bildung einer Rettungsgasse ist einfach. Zur Hilfe gibt es die „Daumenregel.“ Ähnlich einer flach auf den Schoß gelegten rechten Hand, fahren Fahrzeuge auf der äußeren linken Fahrspur möglichst weit links (wie der Daumen), Fahrzeuge auf den anderen Fahrspuren fahren nach rechts (wie die restlichen Finger). Diese Regel gilt unabhängig von der Anzahl der vorhandenen Fahrspuren.

Was droht bei Verstößen?

Bei stockendem Verkehr auf einer Autobahn oder Außerortsstraße ist für die Durchfahrt von Polizei- oder Hilfsfahrzeugen eine Rettungsgasse zu bilden. Wer keine vorschriftsmäßige Gasse bildet, dem droht ein Bußgeld von 200 Euro und ein Monat Fahrverbot. Kommt es dabei zu Behinderungen, drohen gleich 240 Euro. Wer durch die fehlende Rettungsgasse andere gefährdet, muss mit 280 Euro rechnen. Werden andere Fahrzeuge beschädigt, drohen 320 Euro.

Und so verlockend es auch erscheint die Rettungsgasse zu nutzen, um voranzukommen: Wer unberechtigt mit einem Fahrzeug auf einer Autobahn oder Außerortsstraße eine freie Gasse für die Durchfahrt von Polizei-oder Hilfsfahrzeugen benutzt, muss mit einem Bußgeld von 240 Euro sowie einem einmonatigen Fahrverbot rechnen. Kommt es dabei zur Behinderung von anderen Verkehrsteilnehmern, werden gleich 280 Euro fällig. Wer bei der unzulässigen Nutzung der Rettungsgasse beinahe einen Unfall verursacht, muss mit 300 Euro rechnen. Kommt es tatsächlich zur Sachbeschädigung, kostet das gleich 320 Euro Bußgeld.

Praxistipp

So verlockend die freie Fahrt hinter den Räumfahrzeugen auch erscheinen mag, sollten sich Autofahrer in Geduld üben und im Stau ausharren. Sollte es im Stau dennoch zu einem Unfall oder anderen Ärgernissen gekommen sein, sprechen sie mit uns.

Voigt regelt!

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