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Bericht aus Brüssel: Neue Führerscheinregeln kommen!

Der Rat und das EU-Parlament haben sich über Kernpunkte der Aktualisierung der Führerscheinrichtlinie geeinigt.
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26.03.2025
ca. 3 Minuten
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Neue Führerscheinregeln beschlossen

Die Regeln sind Teil eines Verkehrssicherheitspakets, das die Kommission bereits im März 2023 vorgestellt hat.

Europaweit soll es künftig z.B. einen digitalen Führerschein, eine Probezeit für Fahranfänger und begleitetes Fahren auch für Lastkraftwagen geben.

Die Änderungen sollen die Verkehrssicherheit in Europa verbessern und die Sanktionen für  Alkohol am Steuer – nicht nur gegenüber Fahranfängern – verschärfen. Im Sinne der sogenannten Nullvision oder “Vision Zero” werden die Mitgliedstaaten dazu aufgefordert, insgesamt eine Null-Toleranz-Politik gegenüber Alkohol und Drogen verfolgen.

Härtere Sanktionen drohen auch bei der Missachtung der Gurtpflicht oder der Nichtnutzung von Kinderrückhaltesystemen.

Die Ausbildungsinhalte werden verschärft!

Fahrschüler werden sich in der Ausbildung künftig nicht nur bereits mit den Risiken der Nutzung des Handys (elektronischer Geräte) am Steuer auseinandersetzen müssen. Die Ausgestaltung des Unterrichts soll vielmehr dazu beitragen, das Bewusstsein für Risiken gegenüber Fußgängern, Kindern, Radfahrern und anderen gefährdeten Verkehrsteilnehmern insgesamt zu schärfen.

Stärker in den Fokus gerückt werden daher auch die Risiken von toten Winkeln, Fahrassistenzsystemen, das sichere Öffnen von Türen sowie das Fahren bei Schnee und auf glatten Straßen.

Der digitale Führerschein kommt!

Wer die Prüfung bestanden hat, soll den Führerschein dann nicht mehr in physischer Form, sondern digital und auf dem Smartphone verfügbar erhalten. Funktionieren soll das Ganze über eine EU-weite digitale Brieftasche (EU e-Wallet). Ganz abgeschafft werden soll der physische Führerschein aber nicht. Auf Antrag soll er auch weiterhin erhältlich sein.

Das Mindestalter wird herabgesetzt, die Probezeit wird verlängert!

Die Probezeit für Fahranfänger soll EU-weit künftig mindestens zwei Jahre betragen. Das Mindestalter für den Erwerb eines Lkw-Führerscheins soll von 21 auf 18 Jahre, das für Busführerscheine von 24 auf 21 Jahre herabgesetzt werden. Dies soll aber nur gelten, wenn der Bewerber oder die Bewerberin besitzt eine Bescheinigung zur Berufskraftfahrerqualifikation besitzt.

Das begleitende Fahren ab 17 soll auch für LKW oder Transporter eingeführt werden, allerdings jeweils nur begrenzt auf das eigene Staatsgebiet. Grenzüberschreitende Touren werden nicht möglich sein.

Die Gültigkeitsdauer von Führerscheinen wird begrenzt!

Motorrad- und PKW-Führerscheine sollen künftig nur noch 15 Jahre gültig sein. Dient der Führerschein auch als nationaler Ausweis, darf die Gültigkeit auf 10 Jahre verkürzt werden.

LKW- und Busführerscheine sollen EU-weit künftig alle fünf Jahre erneuert werden müssen. Für ältere Fahrer (ab 65 Jahren) kann die Gültigkeit verkürzt werden.

Was kommt noch?

Der erstmaligen Ausstellung wird EU-weit künftig ein medizinischer Check vorgeschaltet sein, der sowohl einen Sehtest als auch eine Untersuchung des Herz-Kreislauf-Systems umfassen wird. Bei PKW- und Motorradführerscheinen soll dieser durch Selbstauskunftsformulare oder alternative Maßnahmen bei der Erneuerung ersetzt werden können. Falsche Angaben können bestraft werden.

EU-weite Regeln zur Aberkennung der Fahrerlaubnis wegen rücksichtslosen Fahrens sind noch in der Abstimmung.

Wann kommen die Änderungen?

Wenn Rat und Parlament die vorläufige Einigung bestätigt haben, hat die EU-Kommission 12 Monate Zeit, um die notwendigen technischen Standards für die nationale Umsetzung zu entwickeln und zwar nach dem Inkrafttreten der Reform (20 Tage nach Veröffentlichung im Amtsblatt). Danach soll’s dann auf nationaler Ebene losgehen. Die EU-Staaten haben dann noch mal 54 Monate, also 4,5 Jahre, um das umzusetzen.

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