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Worauf ist bei der Beladung von Anhängern und Wohnwagen zu achten?

Bei Anhängern und Wohnwagen spielen Ladungs- und Lastverteilung, eine ganz besondere Rolle!
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30.07.2020
ca. 2 Minuten
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Abgesehen davon, dass das zulässige Gesamtgewicht und die Achslasten nicht überschritten werden dürfen, darf die Beladung auch nicht zu einer Beeinträchtigung der Stützlast führen (§ 44 StVZO). 

Das technisch zulässige Gesamtgewicht sowie die technisch zulässige Achslast sind in § 34 StVZO  geregelt und bezieht sich auf Einzelfahrzeuge und Züge. Das sogenannte “Zuggesamtgewicht” ist in Feld 22 der Zulassungsbescheinigung zu finden.

Welche Folgen drohen bei Über- oder Unterschreitung der Stützlast?

Das Überschreiten der Stützlast kann nicht nur zu einer Überlastung der Hinterachse des Zugfahrzeugs führen. Es besteht auch die Gefahr, dass die Anhängerkupplung und/oder die Deichsel des Anhängers brechen bzw. dass aufgesteckte Anhängerkupplungen aus der Führung rutschen.

Mindestens ebenso problematisch ist die Entlastung und die damit einhergehende Verringerung des Anpressdrucks der Vorderräder des Zugfahrzeugs. Abgesehen davon, dass die Brems- und Lenkfähigkeit bereits im Normalfall beeinträchtigt wird, kann dies im Extremfall dazu führen, dass das Gespann nicht oder nicht mehr rechtzeitig zum Stehen kommt oder in einer Kurve geradeaus fährt.

Aber auch das Unterschreiten der Stützlast (negative Stützlast) kann zu erheblichen Problemen führen, indem die Hinterachse ent- und die Vorderachse belastet wird. Die Verringerung des Anpressdrucks der Hinterräder vermindert auch hier die Bremswirkung und sofern es sich um die Antriebsachse handeln sollte, auch die Kraftübertragung auf die Straße. Zudem kann die Vorderachse überlastet und damit auch hier die Lenkfähigkeit beeinträchtigt werden.

Die Ladung sollte im Wohnanhänger daher möglichst so gestaut werden, dass sich der Schwerpunkt über der Achse befindet. Schwere Gegenstände sollten möglichst weit vorne verstaut und gesichert werden.

Was ist noch zu beachten?

Neben der richtigen Stauung und Sicherung der Ladung, muss das Gespann aber auch sonst in einem ordnungsgemäßen Zustand sein. Beleuchtung und Bremsanlage sind daher vor dem Reiseantritt zu überprüfen und ggf. instand zu setzen.

Die Bereifung des Anhängers sollte vor Antritt der Fahrt ebenfalls kontrolliert werden. Denn selbst wenn sie auf den ersten Blick einwandfrei erscheint und eine ausreichende Profiltiefe aufweist, kann dennoch ein Wechsel erforderlich sein.

So dürfen die Reifen z.B. bei Anhängern mit einer sogenannten “100er-Zulassung” nicht älter als sechs Jahre sein. Wenn ein Reifen dieses Alter überschreitet, erlischt die Genehmigung automatisch und das Gespann darf dann nur noch mit 80 km/h fahren. Bei gebremsten Anhängern muss zudem das Abreißseil intakt und ordnungsgemäß mit dem Zugfahrzeug verbunden sein.

Übrigens: Bei Fahrten mit Anhänger, muss die Stützlast bei der Beladung des Zugfahrzeugs berücksichtigt werden. Dies bedeutet, dass das Fahrzeug geringer beladen werden darf, als dies bei einer Fahrt ohne Anhänger der Fall wäre.

Wer die Stützlast über- oder unterschreitet, muss bei einer Kontrolle mit einem Bußgeld zwischen 25 und 60 Euro sowie gegebenenfalls mit einem Punkt im Fahreignungsregister rechnen. Bei einem Unfall droht zudem der Einwand des Mitverschuldens durch den gegnerischen Versicherer (vgl. AG Kempen, Urt. v. 03.07.2008, Az. 13 C 74/06).  Aus dem gleichen Grund sollte auch die zulässige Anhängelast eingehalten werden.

Titelbild: Landespolizeiinspektion Jena/Polizeiinspektion Weimar

Stand: 18.07.2024

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