Wir hatten bereits vor einigen Tagen ausführlich in unserem Artikel Wichtige Änderung für Nutzfahrzeuge: Hohes Risikoprofil bedeutet mehr Kontrollen
über den Inhalt der vom Gesetzgeber – anlässlich der Umsetzung der Richtlinie 2014/47/EU in nationales Recht – geplanten Änderungen im System von Kontrollen von Nutzfahrzeugen im öffentlichen Straßenverkehr berichtet. Dabei hatten wir auch bereits darauf hingewiesen, dass der Bundesrat am 27.04.2018 über die geplanten Änderungen berät.
Nach entsprechender Beratung hat der Bundesrat in seiner 967. Sitzung am heutigen Tage beschlossen, dass den geplanten Änderungen zugestimmt wird. Damit ist nun der Weg dafür geebnet, dass die Änderungen im geplanten Umfang ab dem 20.05.2018 zur Anwendung kommen werden. Alle Betroffenen sollten sich insbesondere im Hinblick auf das neue Risikoprofil für Unternehmen und die daraus resultierenden Kontrollmöglichkeiten schnellstmöglich auf die neuen Bestimmungen einrichten. Insoweit verweisen wir noch einmal vollumfänglich auf den Inhalt unseres oben zitierten Artikels.
Abbiegeassistenzsysteme
Ebenfalls beriet der Bundesrat heute über die verpflichtende Einführung von Abbiegeassistenzsystemen für Nutzfahrzeuge ab 7,5 t. Nach der Debatte wurde der Antrag zur Beratung an die Fachausschüsse überwiesen. Sobald diese ihre Empfehlungen abgegeben haben, wird der Antrag erneut vom Bundesrat beraten. Ähnlich verhielt es sich mit einem Antrag auf die verpflichtende Einführung von Notbremsassistenzsystemen für Nutzfahrzeuge über 7,5 t, der sich die Vermeidung von Auffahrunfällen mit Schwerlasttransporten zum Ziel gesetzt hat.