Hirsche, Rehe und Wildschweine queren vor allem in der Dämmerung in der Nähe von Feld und Wald die Straße. Im Herbst wird es jedoch früher dunkel und später hell als im Sommer. Dies führt sowohl in den frühen Morgenstunden als auch am späteren Abend zu den unliebsamen Begegnungen von Autos und Wildtieren.
Weil sie die Geschwindigkeit eines fahrenden Fahrzeugs nicht einschätzen können, springen sie sogar direkt vor ein fahrendes Fahrzeug. Achten Sie daher auf den Straßenrand. Wenn Sie dort ein Wildtier erblicken, verringern Sie Ihre Fahrgeschwindigkeit. Sollte das Tier bereits auf der Straße stehen, führt vor allem Fernlicht dazu, dass es wie angewurzelt stehen bleibt. Hier empfiehlt es sich das Licht abzublenden und das Tier durch Hupen von der Straße zu scheuchen.
Nicht immer lässt sich ein Wildunfall vermeiden. Ist eine Kollision nicht mehr zu vermeiden, bremsen Sie am besten stark ab und halten auf das Tier zu. Durch ein riskantes Ausweichmanöver riskieren Sie es sich selbst und andere zu gefährden, indem Sie die Kontrolle über das Fahrzeug verlieren, in den Gegenverkehr geraten oder gar mit einem Baum zusammenprallen.
Nach dem Wildunfall sollte die Warnblinkanlage eingeschaltet und die Unfallstelle abgesichert werden. Verendetes Wild sollte – wegen Tollwutgefahr nur mit Handschuhen – von der Fahrbahn an den Straßenrand gezogen werden, während zu verletzten Tieren Abstand gehalten werden sollte, weil es sich wehren könnte. Zusätzlich muss die Polizei verständigt werden. Je nach Landesrecht ist der Jagdpächter zu informieren. In der Regel übernimmt die Polizei dies. Der Jäger kann auch die Bescheinigung über den Wildunfall ausstellen, der für die Versicherung benötigt wird.
Grundsätzlich ist für Zusammenstöße mit Haarwild (Wildschweine, Rehe, Hirsche sowie Hasen und Füchse) die Teilkaskoversicherung zuständig. Zusammenstöße mit Schafen, Ziegen, Rindern und Pferden deckt die Teilkaskoversicherung nicht ab. Dies kann bei Komfort- oder Sondertarifen anders sein. Ungeachtet dessen, handelt es sich bei Zusammenstößen mit Tieren jeglicher Art um einen “Unfall”, der über die Vollkaskoversicherung abgedeckt ist.
Wildvögel sind – soweit nicht im Vertrag anders vereinbart – von der Teilkasko nicht erfasst. Problematisch ist auch die Kollision mit einem Tierkadaver, der sich auf der Straße befindet. Hier kommt es auf die Regelungen im Vertrag an.
Gelegentlich lässt sich ein Zusammenstoß mit Wild durch ein (kontrolliertes) Ausweichmanöver vermeiden. Häufig entstehen dabei kleinere Schäden am Fahrzeug. Diese sogenannten Rettungskosten sind bei größeren Tieren als spezifische Tiergefahr zu sehen und der Versicherer auch hier einstandspflichtig. Wer jedoch einen Fahrzeugschaden erleidet, weil er für einen Igel, ein Kaninchen, ein Eichhörnchen, eine Katze oder andere Kleintiere bremst, muss damit rechnen, auf dem Schaden sitzen zu bleiben.
Dass Haarwild wie Wildschwein, Hirsch und Reh von der Teilkaskoversicherung umfasst ist, dürfte weitestgehend bekannt sein. Doch ob und wann andere Tiere ebenfalls zum Versicherungsumfang gehören, hängt zum Teil von den Versicherungsbedingungen des einzelnen Vertrags ab. Daher kann sich eine Überprüfung durch einen fachkundigen Rechtsbeistand lohnen.
Vor allem die Frage, ob Kollisionen mit Tieren (z.B. Wölfen), die nicht im Bundesjagdgesetz erfasst sind, ebenfalls als erstattungspflichtiger Wildschaden eingestuft werden können, führt immer wieder zu Diskussionen. Sollten Sie von einer Tierkollision oder einem Beinaheunfall betroffen sein, sprechen Sie mit uns! Voigt regelt!
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