Die FIN (Fahrzeugidentifikationsnummer) oder VIN (Vehicle identification number) ersetzt seit 1981 die Fahrgestellnummer (Richtlinie 76/114/EWG des Rates (… vom 18. Dezember 1975 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Schilder, vorgeschriebene Angaben, deren Lage und Anbringungsart an Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern). Die Richtlinie wurde inzwischen durch die EU Verordnung EU 19/201 (… der Kommission vom 11. Januar 2011 über die Typgenehmigung des gesetzlich vorgeschriebenen Fabrikschilds und der Fahrzeug-Identifizierungsnummer für Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuganhänger zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 661/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Typgenehmigung von Kraftfahrzeugen, Kraftfahrzeuganhängern und von Systemen, Bauteilen und selbstständigen technischen Einheiten für diese Fahrzeuge hinsichtlich ihrer allgemeinen Sicherheit Text von Bedeutung für den EWR) ersetzt. Eine global einheitliche FIN existiert bislang nicht.
Die in Europa gebräuchliche FIN besteht aus 17-Stellen, die in vier Gruppen aufgeteilt sind. Sie ist in die Karosserie, das Fahrgestell oder bei Motorrädern in den Rahmen des Fahrzeugs eingestanzt oder eingelasert. Zudem ist sie vielfach ist auch auf der linken Seite an einem Metallschild hinter der Windschutzscheibe angebracht.
Gruppe 1: Hersteller-ID (VMI-World Manufacturer Identifier)
Gruppe 2: Fahrzeug-ID (VDS – Vehicle Description Number)
Gruppe 3: Kontrollzeichen
Gruppe 4: Produktionsjahr, Werk, Seriennummer (VIS – Vehicle Indicator Section)
Während die FIN im überwiegenden Teil der Welt als ausschließlich fahrzeugbezogen behandelt wird, gilt sie in Deutschland als personenbezogenes Datum. (§§ 38 ff; § 45 StVG).
Neben der Identifikation des Fahrzeugs, ist die FIN insbesondere zum Nachweis der Historie des Fahrzeug oder für die „Matching Numbers“ historischer Fahrzeuge von Bedeutung.