Das Gesetz soll die Voraussetzungen dafür schaffen, „dass neben der Flüssigkeit und Sicherheit des Verkehrs auch Ziele des Klima- und Umweltschutzes, der Gesundheit und der städtebaulichen Entwicklung im Straßenverkehrsrecht berücksichtigt werden können.
Städte und Gemeinden sollen mehr Spielraum erhalten, z.B. für die Einrichtung von Busspuren, Tempo-30-Zonen und beim Bewohnerparken erhalten. Das Gesetz schafft die Grundlage, um in entsprechenden Verordnungen den Kommunen neue Befugnisse zu übertragen.
Ein weiterer Aspekt ist die Erweiterung der Spielräume beim Anwohnerparken.
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