Verkürzung der Verjährungsfrist für Mängelrechte beim Autokauf
Das Landgericht München I entschied, dass die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beim Kauf eines Gebrauchtwagens auf ein Jahr verkürzt werden kann, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen gemäß § 476 Abs. 2 Satz…