Als Summenversicherung bezeichnet man die Versicherungsarten, bei denen der Versicherer nach Eintritt des Versicherungsfalls nicht einen individuellen Schaden ausgleicht, sondern eine bereits bei Vertragsabschluss vereinbarte Summe (sic) auszahlt.
Merksatz: Wenn man nach Feststellung des Versicherungsfalles nur durch einen Blick in die Police die Leistungshöhe des Versicherers bestimmen kann, handelt es sich um eine Summenversicherung.
Bekannte Summenversicherungen sind: Die Kranken(-haus)tagegeldversicherung, die Berufsunfähigkeitsversicherung oder die Unfallversicherung.
Das Besondere in Bezug auf einen Verkehrsunfall ist, die Leistungen einer Summenversicherung wirken sich nicht auf den Schadensersatz aus. Wenn ein Unfallopfer nicht mehr arbeiten kann, muss der gegnerische Haftpflichtversicherer den entstanden Erwerbsausfall ersetzen. Dabei darf er nicht einwenden, der Geschädigte erhält aber Leistungen aus seiner Berufsunfähigkeitsversicherung.