Eine Duplex-Garage ist eine zweigeschossige Parkgarage für mehrere Fahrzeuge.
Der Vorteil der Duplex-Garage besteht vor allem darin, dass die Anzahl der Stellplätze auf gleicher Grundfläche erhöht werden kann.
Duplex-Garagen gibt es als versenkbare, nicht versenkbare oder Unterflur-Systeme.
Während der Abstand zwischen oberem und unterem Stellplatz bei versenkbaren und Unterflursystemen gleich bleibt, verändert er sich bei nicht versenkbaren Systemen und der obere Stellplatz ist erst nach dem Ausfahren des unteren Fahrzeugs und dem Absenken der oberen Ebene erreichbar. Dies kann bei unsachgemäßer Bedienung zu Schäden am unteren Fahrzeug führen. Aber auch das oben abgestellte Fahrzeug kann – wie bei einer Hebebühne – beschädigt werden, wenn die zulässige Höhe überschritten wird. Dach- oder andere Schäden sind dann die Folge.
Gleiches gilt für spätere Rechtsstreitigkeiten, bei denen es nicht selten um die Frage geht, ob vor der Bedienung zu prüfen ist, ob die abgestellten Fahrzeuge ordnungsgemäß geparkt sind.
Während das AG Singen (Urt. v. 19.08.2021, Az. 3 C 17/21) in einem vergleichbar gelagerten Fall ein Mitverschulden des Bedieners in Höhe von 40 % annahm, lehnte das Amtsgericht München in einer Entscheidung vom 11.04.2024, Az. 223 C 19925/23, ein solches ab.
Beide Urteile haben gemeinsam, dass derjenige, der sein Fahrzeug unten abstellt, verpflichtet ist, dies ordnungsgemäß zu tun, um Schäden zu vermeiden.
Unabhängig davon ist darauf hinzuweisen, dass der Vermieter eines Duplexstellplatzes haftet, wenn er den Mieter nicht in die Bedienung der Anlage einweist und es infolgedessen zu einem Schaden kommt (AG München, Urt. v. 17.07.2019, Az. 425 C 12888/17).