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Blitzer machen Millionäre!

Es erscheint eigenartig, wenn - z.B. auf einer gut ausgebauten Autobahn oder Landstraße - die Geschwindigkeit auf freier Strecke unvermittelt und ohne erkennbaren Anlass drastisch herabgesetzt wird.
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17.11.2021
ca. 3 Minuten
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Wenn es um die Überwachung des fließenden Verkehrs geht, stehen Geschwindigkeitskontrollen an oberster Stelle. Zudem sind sie oft so positioniert, dass sich die Frage nach Sinn oder Unsinn der Maßnahme geradezu aufdrängt. Es kann schon eigenartig erscheinen, wenn – z.B. auf einer gut ausgebauten Autobahn oder Landstraße – die Geschwindigkeit auf freier Strecke unvermittelt und ohne erkennbaren Anlass drastisch herabgesetzt wird. Wenn an diesen Örtlichkeiten dann auch noch regelmäßig Geschwindigkeitskontrollen durchgeführt werden, stellt sich die Frage, ob dies noch der Verkehrssicherheit oder nicht doch eher der Aufbesserung des Kommunalhaushalts dienen soll. Schließlich sind Bußgelder vielerorts fester Bestandteil der kommunalen Haushaltsplanung. Zudem lassen sich auch Blitzer leasen oder über Fallpauschalen-Verträge finanzieren.

Die Einnahmen sind fest eingeplant!

Am 09.05.2017 hatten wir unter der Überschrift Heißer Blitzer – Geschwindigkeitsmessungen dienen nicht (nur) der Sicherheit im Verkehr über einen Sachverhalt berichtet, bei dem der Vermieter eines PoliScan Speed den Vertrag mit der Kommune gekündigt hatte, weil ihm die Einnahmen aus den Fallpauschalen (6,26 Euro pro verwertbarem Datensatz) nicht genügten. Allerdings hatte die Kommune die Einnahmen in ihren Haushaltsansätzen eingeplant und klagte daher – übrigens erfolgreich – auf Schadenersatz.
Passend hieß es in dem Urteil: Das gemeinsam gewünschte Ziel des Verkehrssicherheitsprojektes im Sinne des Vertrages sei jedenfalls nicht vorrangig das Erreichen einer Verkehrssicherheit an den ausgewählten Messplätzen, sondern die Generierung von Einnahmen durch Bußgelder auf Seiten der Klägerin und die Generierung von abrechenbaren Falldatensätzen auf Seiten der Beklagten. (OLG Frankfurt/Main vom 07.04.2017 – Az. 2 U 122/16). Und bereits im Jahr 2013 war das OLG Braunschweig in einem anderen Verfahren zu dem Ergebnis gekommen, dass Behörden mit der Aufstellung von Messanlagen nicht zwingend „primär das Ziel verfolgen, in repressiver Weise Ordnungswidrigkeiten zu ermitteln und zu ahnden“. Einer beschädigten Blitzanlage wurde daher die Einstufung als „der Abwehr von Gefahren für bedeutende Rechtsgüter dienend“ abgesprochen und die Einstufung als Einrichtung i. S. d. § 316 b Abs. 1 Nr. 3 StGB verweigert (OLG Braunschweig, Urt. v. 18.10.2013, Az. 1 Ss 6/13).

Private sind (weitgehend) außen vor

Vergleichbares gilt für die Geschwindigkeitsmessung mit privaten Kraftfahrzeugen (BayObLG, Beschl. v 18.06.2020 – Az. 201 ObOWi 739/20) oder dann, wenn private Firmen mit der Verkehrsüberwachung betraut werden (OLG Frankfurt, Beschl. v. 20.01.2020, Az. 2 Ss-OWi 963/18). Denn, wie es das AG Bad Saulgau in einem Beschluss vom 30.09.2020, Az. 1 OWi 25 Js 2005/20 treffend auf den Punkt gebracht hat, ist die Überwachung des fließenden Verkehrs nicht nur Kernaufgabe des Staates, sondern dient dem Schutz des Lebens und der Gesundheit der am Verkehr teilnehmenden Bürger. Eine – unter dem Gesichtspunkt der Gewinnmaximierung erfolgende – Abgabe der Regelungs- und Sanktionsmacht an “private Dienstleister”, damit diese als “Subunternehmer” ohne Legitimation hoheitliche Aufgaben wahrnehmen, ist daher grundsätzlich unzulässig (s.a. OLG Frankfurt a. M., Beschl. v. 06.11.2019, Az. 2 Ss-OWi 942/19).

Zusammenfassung & Video

Die obigen Ausführungen zeigen, dass Kommunen zwar nicht wild drauf los blitzen oder Knöllchen schreiben (lassen) können. Dies ändert aber nichts daran, dass z.B. in Dortmund daran gedacht ist, ein Kamerafahrzeug anzuschaffen, damit dieses – unter dem Vorwand der Verkehrssicherheit – den ruhenden Verkehr im Vorbeifahren scannt, um automatisiert Bußgeldbescheide zu generieren und Personalkosten einzusparen. Abschließend lässt sich sagen, dass Geschwindigkeits- und Parkverstöße wirtschaftspolitisch durchaus willkommen sind, da Raser und Verkehrssünder dabei helfen, die Haushalte deutscher Kommunen aufzubessern. So hat z.B. die Stadt Dortmund, bis zum 07.11.2021, ca. 3,7 Mio. Euro aus der Ahndung von Geschwindigkeitsverstößen erlöst.
In welchem Umfang die Städte insgesamt profitieren, hat die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins kürzlich in einer Umfrage unter deutschen Städten die »Blitzermillionäre« des Jahres 2020 ermittelt. Rechtsanwalt Christoph Reuter erläutert das Ergebnis der Umfrage in seinem Video. Er erklärt, was mit den Einnahmen geschieht und welche Bedeutung das für den Betroffenen im Bußgeldverfahren hat.


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Bildnachweis: Josephvm/Pixabay

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