Darf ein Taschenrechner am Steuer bedient werden?
...Geräte der Unterhaltungselektronik oder Geräte zur Ortsbestimmung, insbesondere Mobiltelefone oder Autotelefone, Berührungsbildschirme, tragbare Flachrechner, Navigationsgeräte, Fernseher oder Abspielgeräte mit Videofunktion oder Audiorecorder. und hob deutlich hervor: Ein Taschenrechner unterfällt dieser...