Halterhaftung
...seinem Fahrzeug begangenen Verkehrsverstoßes mitzuwirken, soweit ihm dies möglich und zumutbar ist. Innerbetriebliche Vorgänge, die der Geschäftsleitung näher stehen, braucht die Behörde daher nicht aufzuklären (Beschl. v. 10.01.2020, Az. 6 B 297/19)....