Kein Rabatt, aber Rabatz!
...und Verkauf von gebrauchten Kraftfahrzeugen befassten Unternehmens (BGH, Urt. v. 25.06.2019, Az. VI ZR 358/18) erwähnt. Dagegen ist auch nichts einzuwenden, vorausgesetzt die Vorteile sind tatsächlich gezogen worden oder hätten gezogen...