Versicherer müssen die Reparaturrechnung vollständig begleichen!
...und das sogenannte Werkstattrisiko trägt der Schädiger Der Schädiger, bzw. dessen Versicherer, trägt nicht nur die Kosten der Einholung des zur Schadenfeststellung erforderlichen Sachverständigengutachtens und die zur Wiederherstellung erforderliche Kosten,...