Tatü Tata – Die StVO gilt auch bei Einsatzfahrten mit Sonderrechten!
...das Rettungsfahrzeug so langsam in eine Kreuzung hineinzutasten, dass es in der Lage ist, sofort anzuhalten, wenn ein vorfahrtberechtigtes Fahrzeug erkannt wird, dessen Fahrer sich nicht erkennbar auf die Absicht...