Wer bezahlt die Bergung von Unfallwild?
...einem Wildunfall betroffenen Autofahrer geeignet. Insbesondere, wenn der Jagdausübungsberechtigte die Wildkörper selber abberge und entsorge, d.h. von seinem Aneignungsrecht Gebrauch mache, könne ein Autofahrer davon ausgehen, dass von ihm keine...