WM-Zeit – Fahnenmeer und Hupkonzert oder wenn die dritte Halbzeit auf der Straße stattfindet
...dem verantwortlichen Fahrer regelmäßig sogar ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren. Erwähnenswert ist – mit Blick auf ausgelassene Fanfeiern – eine in § 22 Abs. 5 StVO enthaltene Regelung. Danach dürfen einzelne Stangen...