Auffahrunfall
...dass der Auffahrende entweder den gemäß § 4 StVO erforderlichen Abstand nicht eingehalten hat, mit unangepasster Geschwindigkeit fuhr oder – beispielsweise aufgrund von Handybenutzung – abgelenkt oder unaufmerksam war (vgl. BGH, Urt. v. 16.01.2007, Az. VI ZR 248/05). ...