Banken müssen nicht zur (Restwert)Börse!
...ist, wenn ein Geschädigter das beschädigte Fahrzeug zu dem Preis veräußert, den ein von ihm eingeschalteter Sachverständiger in einem Gutachten, das eine korrekte Wertermittlung erkennen lässt, als Wert auf dem allgemeinen regionalen Markt ermittelt...