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Stimmt die Beladung?

Bei Anhängern und Wohnwagen spielt die Ladungs-, d.h. die Lastverteilung, eine ganz besondere Rolle. Abgesehen davon, dass das zulässige Gesamtgewicht und die Achslasten nicht überschritten werden dürfen, darf die Beladung auch nicht zu einer Beeinträchtigung der Stützlast führen (§ 44 StVZO).
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08.07.2021
ca. 3 Minuten
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Bei Anhängern und Wohnwagen spielt die Ladungs-, d.h. die Lastverteilung, eine ganz besondere Rolle. Abgesehen davon, dass das zulässige Gesamtgewicht und die Achslasten nicht überschritten werden dürfen, darf die Beladung auch nicht zu einer Beeinträchtigung der Stützlast führen (§ 44 StVZO).

Das technisch zulässige Gesamtgewicht sowie die technisch zulässige Achslast sind in § 34 StVZO  geregelt und beziehen sich auf Einzelfahrzeuge und Züge. Das sogenannte “Zuggesamtgewicht” ist in Feld 22 der Zulassungsbescheinigung zu finden.
  


Was droht bei Über- oder Unterschreitung der Stützlast?


Die Überschreitung der Stützlast führt nicht nur zu einer Überlastung der Hinterachse des ziehenden Fahrzeugs. Weitere Risiken bestehen darin, dass Anhängerkupplung und / oder die Deichsel des Anhängers brechen können oder gesteckte Anhängerkupplungen aus ihrer Führung herausrutschen.

Überschreitung der Stützlast


Mindestens ebenso problematisch sind aber die Entlastung und die damit verbundene Verminderung des Anpressdrucks der Vorderräder des Zugfahrzeugs. Abgesehen davon, dass die Brems- und Lenkfähigkeit bereits im Normalfall beeinträchtigt werden, kann dies im Extremfall dazu führen, dass das Gespann nicht oder nicht mehr rechtzeitig zum Stehen kommt oder in einer Kurve geradeaus fährt.
Aber auch das Unterschreiten der Stützlast (negative Stützlast) kann zu erheblichen Problemen führen, indem die Hinterachse ent- und die Vorderachse belastet wird.

Entlastung der Hinterräder

Die Verminderung des Anpressdrucks der Hinterräder vermindert auch hier die Brems- und sofern es sich um die Antriebsachse handeln sollte, zudem auch die Kraftübertragung auf die Straße. Zudem kann die Vorderachse überlastet und damit die Lenkfähigkeit beeinträchtigt werden. Ladung sollte daher möglichst so gestaut werden, dass sich der Schwerpunkt über der Achse befindet. Schwere Gegenstände sollten möglichst weit vorne verstaut und gesichert werden.

Der Idealzustand

Ist die gesetzlich vorgeschriebene Stützlast ladungsbedingt nicht gegeben und führt dies zu einer unzureichenden Belastung der spurführenden Hinterachse des Zugfahrzeugs, sind ladungstechnische Maßnahmen zu ergreifen, um z.B. einem Aufschaukeln des Anhängers entgegenzuwirken.

Sollte es bei bestimmten Transportsituationen nicht möglich sein, die zu transportierende Ladung so zu verteilen, dass eine ausreichend hohe Stützlast erreicht werde, bestehe, was aus technischer Sicht z.B. durch zusätzliches Mitführen von Ballastgewicht realisiert werden kann (vgl. OLG Zweibrücken, Beschl. v. 12.07.2024, Az. 4 U 63/24. Die Gewichtsgrenzen dürfen dabei natürlich nicht überschritten werden.

 Was ist sonst noch zu beachten?


Neben der ordnungsgemäßen Stauung und Sicherung der Ladung, sollte sich das Gespann aber auch sonst in einem ordnungsgemäßen Zustand befinden. Beleuchtung und Bremsanlage sind daher vor dem Reiseantritt zu überprüfen und ggf. instand zu setzen.
Die Bereifung des Anhängers sollte vor Antritt der Fahrt ebenfalls kontrolliert werden. Denn selbst wenn sie auf den ersten Blick einwandfrei erscheint und eine ausreichende Profiltiefe aufweist, kann dennoch ein Wechsel erforderlich sein. So dürfen die Reifen z.B. bei Anhängern mit einer 100 km/h- Zulassung nicht älter als sechs Jahre sein. Wenn ein Reifen dieses Alter überschreitet, erlischt die Genehmigung automatisch und das Gespann darf dann nur noch mit 80 km/h fahren. Bei gebremsten Anhängern muss zudem das Abreißseil intakt und ordnungsgemäß mit dem Zugfahrzeug verbunden sein.

Übrigens

Bei Fahrten mit einem Anhänger, muss die Stützlast bei der Beladung des Zugfahrzeugs berücksichtigt werden. Dies bedeutet, dass das Fahrzeug geringer beladen werden darf, als dies bei einer Fahrt ohne Anhänger der Fall wäre.

Wer die Stützlast über- oder unterschreitet, muss bei einer Kontrolle mit einem Bußgeld zwischen 25 und 60 Euro sowie ggf. mit einem Punkt im Fahreignungsregister rechnen. Bei einem Unfall droht zudem der Einwand des Mitverschuldens von Seiten des gegnerischen Versicherers (vgl. AG Kempen, Urt. v. 03.07.2008, Az. 13 C 74/06).  Aus dem selben Grund sollte auch die zulässige Anhängelast eingehalten werden.

Bildnachweis:  Landespolizeiinspektion Jena/Polizeiinspektion Weimar

Aktualisiert am 15.08.2024

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