Landgericht Münster, Urteil vom 13.04.2023, Az. 8 O 186/22
Es soll hier nicht thematisiert werden, welcher von beiden Fällen häufiger vorkommt und wer Recht hat oder nicht respektive welche Ursachen derartigen Konflikten zugrunde liegen. Denn wie das LG Münster in dem hier zugrundeliegenden Urteil aufgezeigt hat, gibt es bei der Rückgabe von Mietwagen auch für den Tankinhalt klare Regeln. Wenn einem Mieter ein Fahrzeug mit vollem Tank übergeben wird, so hat er dies auch mit gefülltem Tank zurückzugeben, es sei denn, es wurde ausdrücklich eine andere Vereinbarung getroffen.
Gemäß § 546 Abs. 1 BGB ist der Mieter verpflichtet, die Mietsache nach Beendigung des Mietverhältnisses an den Vermieter zurückzugeben. Neben dem Zustand, in dem sich die Mietsache zum Zeitpunkt der Übergabe an den Mieter befand, spielen insbesondere die vertraglichen Vereinbarungen eine Rolle (§ 241 Abs. 2 BGB).
Vom Grundsatz her haften Mieter eines Fahrzeugs dem Autovermieter gegenüber daher für Schäden und Verschlechterungen, die das Fahrzeug während der Mietzeit erlitten hat. Für zwangsläufige Abnutzungen der Mietsache, die durch den vertragsgemäßen Gebrauch entstehen, muss der Mieter nicht einstehen.
Angesichts des zuvor Gesagten hat es durchaus Versuche gegeben, den Kraftstoffverbrauch eines Mietwagens als vertragsgemäße Abnutzung einzuordnen. Vor dem Hintergrund, dass der vertragsgemäße Gebrauch eines Mietwagens zwangsläufig mit dem Verbrauch von Kraftstoff verbunden ist, könnte dies ja auch zutreffen. Es mag auch Verträge geben, in denen der
Allerdings – und hier liegt die Lösung – enthalten die gängigen Mietverträge in der Regel gerichtsfeste Klauseln, die den Tankinhalt des Mietwagens bei der Rückgabe regeln. Zudem ist es dem Mieter eines Fahrzeugs – anders als z.B. bei abgenutzten Bremsbelägen – problemlos möglich, den Zustand vereinbarten Zustand durch Auftanken vor der Rückgabe herzustellen.
Entscheidend dafür, ob und wieviel Kraftstoff der Trank eines Mietwagens zum Zeitpunkt der Rückgabe enthalten muss, bestimmt sich hängt maßgeblich von den Vereinbarungen im Mietvertrag ab. Im Ausnahmefall können diese auch den Kraftstoffverbrauch umfassen. In der Regel muss der Mieter das Fahrzeug aber nachtanken.
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