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Was ist ein Regelfahrverbot?

Für bestimmte Verkehrsverstöße sieht das Gesetz die Verhängung eines Fahrverbots vor. Wo dies der Fall ist, wird dann von einem Regelfahrverbot gesprochen, das in § 4 Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV) geregelt ist.
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21.08.2020
ca. 2 Minuten
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Für bestimmte Verkehrsverstöße sieht das Gesetz die Verhängung eines Fahrverbots vor.

Wo dies der Fall ist, wird dann von einem Regelfahrverbot gesprochen, das in § 4 Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV) geregelt ist.

Zu diesen Tatbeständen gehört beispielsweise der Abstandsverstoß bei Unterschreitung des gebotenen Sicherheitsabstandes von 3/10 des halben Tachowertes ab einer Geschwindigkeit von 80 km/h .

Geschwindigkeitsüberschreitungen ab 31 km/h innerhalb und 41 km/h außerhalb geschlossener Ortschaften zählen ebenfalls dazu.

Fahrverbote können auch außerhalb des Regelfalls verhängt werden!

Soll ein Fahrverbot außerhalb eines gesetzlichen Regelfalles verhängt werden, bedarf näherer Feststellungen dazu, ob die Anordnung eines Fahrverbotes dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit entspricht.

So ist es z.B. bei der Verhängung eines Fahrverbots wegen beharrlicher Verletzung der Pflichten eines Kraftfahrzeugführers erforderlich, dass die Beharrlichkeit der Pflichtverletzung von ähnlich starkem Gewicht ist, wie in der ausdrücklich normierten Konstellation des § 4 Abs. 2 Satz 2 BKatV ist.

Denn nur dann wird es geboten sein, mit der Denkzettel- und Besinnungsmaßnahme auf den Betroffenen gemäß § 25 Abs. 1 Satz 1 2. Alt. StVG i.V.m. § 4 Abs. 2 Satz 1 BKatV einzuwirken.

In den Urteilsgründen ist daher eine nähere Darlegung zum Zeitmoment (vgl. § 4 Abs. 2 Satz 2 BKatV), zur Anzahl, zur Tatschwere und zu den Rechtsfolgen früherer und noch verwertbarer Verkehrsverstöße und deren Vergleichbarkeit mit der verfahrensgegenständlichen Zuwiderhandlung erforderlich!.

Absehen vom Fahrverbot ist möglich!

Gleichzeitig sieht § 4 Absatz 4 BKatV auch ausnahmsweise ein Absehen vom Fahrverbot vor.

Hierfür hat die Rechtsprechung enge Voraussetzungen entwickelt, um im Interesse der allgemeinen Verkehrssicherheit eine Gleichbehandlung und Rechtssicherheit zu gewährleisten.

Stellt das Fahrverbot eine besondere Härte dar und droht beispielsweise der Verlust des Arbeitsplatzes oder der Existenzgrundlage, kann im Einzelfall vom Fahrverbot abgesehen werden.

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