
Die Versicherungspflicht für Kraftfahrzeuge gilt auch für Personen aus der Ukraine. Die Behauptung, dass Ukrainer ihr Fahrzeug nicht versichern müssen ist falsch. Die Sonderregelung, dass die deutschen Versicherer die mit ukrainischen Fahrzeugen verursachten Schäden übernehmen und Fahrende des ukrainischen Pkw müssen nicht befürchten müssen in Regress genommen zu werden, gilt so nicht mehr.
Vielmehr gilt, dass wer mit einem in der Ukraine zugelassenen Fahrzeug nach Deutschland einreist, über Versicherungsschutz durch eine Grüne Karte oder eine Grenzversicherung verfügt.
Dennoch kommt es immer wieder vor, dass Personen aus der Ukraine mit einem Fahrzeug in einen Unfall verwickelt werden, für das kein Versicherungsschutz besteht. Wer in einen solchen Unfall verwickelt sein sollte, geht dennoch nicht leer aus.
Wer mit seinem – in der Ukraine zugelassenen – Fahrzeug nach Deutschland kommt, sollte darauf achten, dass er entweder über eine Grüne Karte des ukrainischen Versicherers oder eine Grenzversicherung verfügt.
Informationen hierzu sind beim Motor (Transport) Insurance Bureau of Ukraine erhältlich.
Geschädigte können sich an des Deutsche Büro Grüne Karte wenden. Als sogenanntes „Behandelndes Büro“ bearbeitet es zu Lasten des ausländischen „Garantierenden Büros“ die Ersatzansprüche, die sich gegen den ausländischen Schädiger richten.
Bei Unfällen in Deutschland, die durch unversicherte Fahrzeugen verursachte werden, ist die Verkehrsopferhilfe der richtige Ansprechpartner.
Auf der Webseite der Verkehrsopferhilfe heißt es: “Die VOH hilft Verkehrsopfern in der Funktion als Garantiefonds bei Unfällen in Deutschland, die durch nicht ermittelte oder nicht versicherte Kraftfahrzeuge verursacht werden oder in denen das Auto vorsätzlich und widerrechtlich als „Tatwaffe“ eingesetzt wird oder der Autohaftpflichtversicherer insolvent wird.”
Ergänzende Informationen für Ukrainer: Unterwegs mit dem Auto und Ihrem ukrainischen Führerschein
Aktualisiert am 15.10.2025