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Das zulässige Gesamtgewicht gilt auch für Nudeltransporte!

Auch dringend benötigte Güter dürfen nur mit geeigneten Fahrzeugen transportiert werden! Der Fahrer eines Klein-LKW (3,5t Klasse) hatte 14 Paletten Teigwaren von Italien nach Deutschland bringen. Von den Stellplätzen her war das unproblematisch. Allerdings fiel bereits kurz nach dem Start in Italien auf, dass das Fahrzeug mit der Fracht offensichtlich überfordert war. Jedenfalls geriet es, […]
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09.04.2020
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Auch dringend benötigte Güter dürfen nur mit geeigneten Fahrzeugen transportiert werden!

Der Fahrer eines Klein-LKW (3,5t Klasse) hatte 14 Paletten Teigwaren von Italien nach Deutschland bringen.

Von den Stellplätzen her war das unproblematisch. Allerdings fiel bereits kurz nach dem Start in Italien auf, dass das Fahrzeug mit der Fracht offensichtlich überfordert war.

Jedenfalls geriet es, laut Angaben des Fahrers gegenüber der Polizei, bei jeder Lenkbewegung ins Schlingern. Zwei Paletten seien daher wieder abgeladen und in Italien zurückgelassen worden.

Die Lenkfähigkeit war damit zwar wieder hergestellt, nicht jedoch die Betriebssicherheit. Schließlich wurden die Überladung und ihre Auswirkungen nur teilweise beseitigt. Jedenfalls neigte sich das Fahrzeug stark nach rechts und die hinteren Räder lagen sehr tief in den Radhäusern. Dies war auch der Grund, weshalb das Fahrzeug einer Zivilstreife der Verkehrsdirektion Wörrstadt auffiel und kontrolliert wurde.

Die Waage brachte es an den Tag!

Auf der Waage wurde deutlich, dass  nicht nur die Zuladung, sondern auch das zulässige Gesamtgewicht mit 7680 kg, statt der zulässigen 3500 kg, um mehr als das Doppelte überschritten worden waren.

In der Pressemittelung der Polizei heißt es dazu: Auch wenn Lebensmittel derzeit überall dringend gebraucht werden, war eine so gefährliche Gewichtsüberschreitung nicht mehr zu verantworten, so dass der 41-Jährige abladen musste. Dazu kam ein Bußgeld in Höhe von 235 Euro.”

Sollten Sie von einem Bußgeld betroffen sein und an dessen Rechtmäßigkeit zweifeln, sprechen Sie mit uns.

Die erfahrenen Rechtsanwälte der ETL Kanzlei Voigt helfen Ihnen gerne weiter.

 

Quelle: Polizei Rheinland-Pfalz/Verkehrsdirektion Mainz

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