Wer kennt das nicht: Geblitzt, fotografiert, gefilmt; angeblich sind Sie zu schnell gefahren, haben den erforderlichen Sicherheitsabstand nicht eingehalten oder sollen bei Rot über die Ampel gefahren sein. Das passiert vielen Verkehrsteilnehmern, die täglich mit dem Auto unterwegs sind. Lassen Sie den Kopf nicht hängen, wenn ein Anhörungsbogen oder ein Bußgeldbescheid ins Haus flattert.
Voigt weiss, auf was es im Bußgeldverfahren ankommt. Das Voigt Team kennt die Strategien zu Ablauf, Verfahren und Rechtsfolgen im Bußgeldverfahren und kann nach Akteneinsicht beurteilen, welche Einwendungen geltend gemacht werden können und ob Verfahrensfehler vorliegen. Dazu gehört auch die Kunst, sich nicht selbst zu belasten.
Und was ist, wenn Sie einen Bußgeldbescheid erhalten haben, aber gar nicht gefahren sind? Bei Bußgeldangelegenheiten im fließenden Verkehr, also bei Geschwindigkeitsüberschreitungen, Abstandsunterschreitungen oder Rotlichtverstößen gibt es keine Halterhaftung. Nicht Sie als Halter, sondern nur der tatsächliche Fahrzeugführer kann verantwortlich gemacht werden. Kann der Verantwortliche nicht innerhalb von drei Monaten nach der Tat ermittelt werden, tritt Verfolgungsverjährung ein.
Sie müssen an der Sachaufklärung nicht aktiv teilnehmen, sich oder einen nahen Angehörigen also nicht selbst belasten. Den verantwortlichen Fahrzeugführer zu ermitteln, ist Aufgabe der Behörde.
Einspruch gegen Bußgeldbescheid? Prüfung der Erfolgsaussichten
Jede Messung von Verkehrsverstößen ist einzigartig, jedes Messverfahren funktioniert anders. Aber VoigtVerkehrsanwälte kennen die einzelnen Geräte, deren Anfälligkeiten und die Vorschriften zu deren korrektem Einsatz.
Nach Einsicht in die Ermittlungsakte kann Voigt feststellen,
Wenn Sie laut Behörde als verantwortlicher Fahrzeugführer ermittelt wurden, erhalten Sie einen sogenannten „Anhörungsbogen“ oder direkt einen „Bußgeldbescheid“. Wenn nicht ermittelt werden kann, wer gefahren ist, erhält der Fahrzeughalter einen „Fahrerermittlungsbogen“ oder ähnliche Schreiben, mit denen Sie aufgefordert werden, den Fahrer zu benennen. Auch hier gilt: Sie müssen weder sich selbst noch nahe Angehörige belasten!
Bei Erhalt des Anhörungsbogens, spätestens aber nach Erhalt eines Bußgeldbescheids, ist Eile geboten. Denn jetzt laufen Fristen! Wird nicht binnen einer Frist von zwei Wochen Einspruch eingelegt, dann wird der Bescheid rechtskräftig und kann unter Umständen nicht mehr angegriffen werden.
Ihnen droht ein Fahrverbot wegen erheblicher Geschwindigkeitsüberschreitung, Rotlichtverstoß, Trunkenheits- oder Drogenfahrten? Auch wenn Sie der drohende Verlust der Fahrerlaubnis ratlos macht – es gibt gute Chancen, ein Fahrverbot abzuwenden bzw. aufzuschieben.
Tipp: Mit Voigts kostenfreier App Bußgeldrechner können Sie die die rechtlichen Konsequenzen von Verkehrsverstößen und Ordnungswidrigkeiten abschätzen. Die App ist über die Suchbegriffe Anwalt, Bußgeld, Kanzlei Voigt, Prozess, Recht, Rechtsanwalt, Strafe, Unfall, Verkehr, Voigt zu finden.