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Immer eine Flotten-Lösung parat.

Anwaltliche Beratung für Flotten und Fuhrparks.

Wer eine Fahrzeugflotte oder einen Fuhrpark managt, trägt eine große Verantwortung. Er muss betriebswirtschaftlich handeln und zahlreiche technische Aspekte beachten und rechtliche Fallstricke vermeiden. Trotz größter Sorgfalt lassen sich aber Unfälle und Verstöße gegen gesetzliche Vorschriften nicht immer vermeiden. Viele Fuhrparkinhaber und -betreiber erkennen deshalb, wie wichtig eine kompetente Rechtsberatung ist, denn die Haftungsrisiken für Fuhrparkinhaber und Fuhrparkmanager sind hoch.

Die Rechtsanwälte von Voigt sind speziell geschult. Sie beraten und vertreten gewerbliche Fuhrparkinhaber und -betreiber bei Unfallabwicklung, Bußgeldangelegenheiten, Leasingrückläufern und sonstigen Problemen rund um die Kfz und den Betrieb.

Voigt steht Ihnen zur Seite, hilft bei allen Rechtsproblemen und informiert Sie regelmäßig.

Voigts Leistungen im Überblick

Unfallschäden

  • Die Berechnung entgangenen Gewinns oder die Ermittlung eines Erwerbschadens bei gewerblichen genutzten Fahrzeugen gehören bei Voigt ebenso in das Leistungsportfolio wie die Begleitung bei Personenschäden.
  • Beratung über die wirtschaftlichen und rechtlichen Vor- und Nachteile der Angliederung an Schadenmanagementlösungen
  • Und selbstverständlich können Sie bei Voigt Ihre Auftrags/-Fallinformationen über einen speziellen Web Account tagesaktuell abrufen. So sind Sie immer bestens informiert über den Status Ihrer Aufträge

Leasingrecht

  • Vertragsprüfung sowie Beratung und Vertretung zu allen Streitigkeiten über Gewährleistung, Fahrzeugrückgabe, Wertminderung

Arbeitsrecht

  • Beratung und Vertretung bei Abmahnung, Kündigung und in Kündigungsschutzprozessen, Gestaltung von Verträgen

Transportrecht/Ladungssicherung

  • Beratung und Vertretung in transportrechtlichen Streitigkeiten

Delegationsvereinbarungen

  • Beratung über konkreten Umfang der Pflichten des Fuhrparkverantwortlichen und die Gestaltung der erforderlichen Delegationsvereinbarungen bei Delegation an Betriebsangehörige / Externe Dienstleister

Halterhaftung/Führerscheinkontrolle/UVV

  • Beratung über Umfang der Pflichten und konkret zur Wahrung erforderlicher Maßnahmen bzw. Vertretung bei behaupteten Verstößen in haftungsrechtlicher Hinsicht, aber auch wegen des Vorwurfes möglicher Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten (vor allem fahrlässige Körperverletzung)
  • Fahrzeugdurchsicht nach BG-Vorschriften – welche Fahrzeuge sind betroffen, wie wird sichergestellt und dokumentiert?
  • Belehrungspflichten den Nutzern gegenüber (Problem private Mitnutzer)
  • Auswahl- und Überwachungspflichten in Bezug auf die berechtigten Fahrer

Bußgeldsachen / Ordnungswidrigkeiten / Verkehrsstrafsachen (In – und Ausland)

  • Vertretung in Bußgeldsachen wegen Verstößen gegen Straßenverkehrsordnung
  • Vertretung wegen Berechtigung und Umfang behördlich angeordneter Fahrtenbuchauflagen
  • Vertretung in Bußgeldangelegenheiten betreffend der Halter – bzw. Fuhrparkpflichten (z.B. wegen Nichtbeachtung von Unfallverhütungsvorschriften)

Versicherungsrecht

  • Prüfung, Beratung und Vertretung in versicherungsrechtlichen Angelegenheiten aus der Fuhrpark- oder Geschäftsversicherung vom Bestand des Vertrages über
  • Besteht der richtige Versicherungsschutz? Welche Lücken gibt es ggf.?
  • Sind die Bedingungen ausreichend klar formuliert und gewähren wirklich den versprochenen Schutz?
  • Passt die bestehende Versicherung noch zu dem geänderten aktuellen Fuhrparkmodell?
  • Besteht für alle denkbaren Haftungsansprüche Dritter Versicherungsschutz?

Datenschutzbestimmungen

Beratung von Fuhrparkinhabern und Fuhrparkmanagern zu aktuellen Datenschutzbestimmungen

Mit uns haben Sie für alle rechtlichen Fragen im Fuhrpark einen kompetenten Ansprechpartner!

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