Fast jedes Autohaus oder Kfz-Werkstatt hatte schon einmal Meinungsverschiedenheiten mit einem Kunden. Denn manche Kunden haben ganz eigene Vorstellungen von einer korrekten Auftragsabwicklung. Diese können nicht immer berücksichtigt werden – und jeder Auftrag hat seine Besonderheiten.
Auch eine Diskussion über etwaige Mängel ist für alle Beteiligten unerfreulich. Der Kunde reagiert verärgert und Sie müssen vielleicht schmerzhafte Zugeständnisse machen. Zudem werden Mängel manchmal nur vorgeschoben, um eine Rechnung nicht zu bezahlen. In jedem Fall kommt es darauf an, dass man nicht nur mit Fingerspitzengefühl, sondern auch mit genauer Kenntnis der Rechtslage versucht, eine gute Lösung zu finden.
Voigt ist seit über 50 Jahren auf die Zusammenarbeit mit Autohäusern und Werkstätten ausgerichtet. Die spezialisierten Rechtsanwälte beraten Sie umfassend im Sachmängelhaftungsrecht sowie im Kauf- und Werkvertragsrecht. Sie kennen die aktuelle Rechtsprechung, können unberechtigt gegen Sie erhobene Ansprüche abwehren und Ihre eigenen Ansprüche geltend machen. Gemeinsam mit Ihnen kann Voigt eine für Sie geeignete Strategie erarbeiten – auch unter Berücksichtigung der Wirtschaftlichkeit und Kundenbeziehung. Bei der Abwicklung von Unfallschäden ist Voigt ebenfalls seit Jahrzehnten erfolgreich und kann für Ihre Kunden unberechtigte Kürzungen, Verschleppungen oder Ablehnungen effizient vermeiden.
Beim Handel mit neuen oder gebrauchten Fahrzeugen: Hier kommt es häufig zum Streit über den Zustand des Fahrzeugs. Mängel bzw. Abweichungen vom vereinbarten Zustand werden gerügt. Voigt unterstützt Sie beim Eintreiben des Kaufpreises und/oder bei der Durchsetzung eines etwaigen Schadenersatzanspruchs (auf entgangenen Gewinn) bei Nichtabnahme eines Fahrzeugs.
Bei Wartungs- und Reparaturarbeiten: Voigt berät Sie, wenn ein Kunde – berechtigt oder unberechtigt -Mängel geltend macht, die Zahlung verweigert, Nachbesserung verlangt oder Folgeschäden aufführt.
Unberechtigte Kürzungen von Schadenersatzleistungen sind heute an der Tagesordnung. Voigt kennt die Rechtslage und die Rechtsprechung und kann Ihren Kunden durch effiziente Abläufe und eine ausgeprägte Dienstleistermentalität schnell zu ihrem Geld verhelfen. Entscheidend ist am Ende der zufriedene Kunde/Mandant – für Voigt ebenso für Sie.
Hier noch ein Auszug aus Voigts weiterem Tätigkeitsspektrum: