Welche Obliegenheiten in der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung vor Eintritt des Versicherungsfalls vereinbart werden können, ist in § 5 Kraftfahrtversicherungsverordnung (KfzPflVV) geregelt. In der Kaskoversicherung spielen insbesondere den Bedingungen des Versicherungsvertrags eine zentrale Rolle.
In der Kfz-Versicherung sind insbesondere
relevant. Tritt während der Laufzeit des Vertrages eine Gefahrerhöhung (§ 23 VVG) ein, ist sie dem Versicherer mitzuteilen.
Nach Eintritt des Versicherungsfalls ist nicht nur auf die Meldung als solche, sondern insbesondere auch die wahrheitsgemäße Schilderung gegenüber dem Versicherer von Bedeutung.
Die zentralen Obliegenheiten im Schadenfall sind
Die Verletzung von Obliegenheiten kann Regresse oder die Leistungsfreiheit des Versicherers nach sich ziehen.
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