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Was ist eine Obliegenheit?

Versicherungsnehmer und Geschädigte haben gegenüber dem ersatzpflichtigen Versicherer nicht nur Rechte, sondern auch Verpflichtungen. Eine zentrale Bedeutung kommt dabei den sogenannten Obliegenheiten zu. Diese sind im Versicherungsvertragsgesetz geregelt und bestehen sowohl vor als auch dem Abschluss des Versicherungsvertrags sowie im Schadenfall.
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27.02.2023
ca. 1 Minute
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Welche Obliegenheiten in der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung vor Eintritt des Versicherungsfalls vereinbart werden können, ist in § 5 Kraftfahrtversicherungsverordnung (KfzPflVV) geregelt. In der Kaskoversicherung spielen insbesondere den Bedingungen des Versicherungsvertrags eine zentrale Rolle.

Obliegenheiten vor dem Eintritt des Versicherungsfalls

In der Kfz-Versicherung sind insbesondere

  • die Verwendungsklausel,
  • die Schwarzfahrtklausel,
  • die Führerscheinklausel sowie
  • die Trunkenheitsklausel

relevant. Tritt während der Laufzeit des Vertrages eine Gefahrerhöhung (§ 23 VVG) ein, ist sie dem Versicherer mitzuteilen.

Obliegenheiten nach dem Eintritt des Versicherungsfalls

Nach Eintritt des Versicherungsfalls ist nicht nur auf die Meldung als solche, sondern insbesondere auch die wahrheitsgemäße Schilderung gegenüber dem Versicherer von Bedeutung.
Die zentralen Obliegenheiten im Schadenfall sind

Folgen der Obliegenheitsverletzung

Die Verletzung von Obliegenheiten kann Regresse oder die Leistungsfreiheit des Versicherers nach sich ziehen.

Bildnachweis: Pixabay/geralt

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