Bei “Verkehrsunfall” denken viele Menschen automatisch an ein Geschehen im Straßenverkehr, z.B. an den Zusammenstoß zweier Autos.
Grundsätzlich ist das auch richtig. Schließlich handelt sich um ein – zumindest von einem der Beteiligten – nicht gewolltes Ereignis, das im ursächlichen Zusammenhang mit dem öffentlichen Straßenverkehr und seinen Gefahren steht und in der Regel auch zu einem nicht gänzlich belanglosen fremden Sach- oder Körperschaden führt. Wie verhält es sich aber, wenn z.B. ein Einkaufswagen auf einem Supermarktparkplatz gegen ein Auto rollt? Ist dies auch ein Verkehrsunfall?
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