Verkehrsverstöße können nur geahndet werden, wenn sie nicht nur festgestellt, sondern auch nachvollziehbar dokumentiert worden sind.
Das Messprotokoll dient dazu, „Beweiskraft für und gegen jedermann zu erbringen. Es hat nicht bloß innerdienstliche Bedeutung, sondern belegt neben der Verkehrssituation am konkreten Messstandort den ordnungsgemäßen Aufbau und den ordnungsgemäßen Betrieb des Messgeräts und dessen Verwendung gemäß seiner PTB-Zulassung.“