Im Aufbauseminar sollen sich die Teilnehmer mit ihren Fahrfehlern auseinandersetzen.
Rechtsgrundlage für die Anordnung der Teilnahme an einem Aufbauseminar ist § 2a Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 StVG.
In der Regel wird das Seminar als Gruppenveranstaltung durchgeführt. Die Teilnehmer sollen eine risikobewusstere Einstellung im Straßenverkehr entwickeln, damit sie sich dort sicher und rücksichtsvoll verhalten. Dies soll durch die aktive Teilnahme an Gesprächen sowie der im Rahmen einer Fahrprobe geschehen. Ein Prüfungscharakter ist damit nicht verbunden. Die Durchführung als Einzelseminar ist auf Antrag möglich (§ 2 b Abs. 1 StVG).
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